Müssen Sie im VDO Webshop Mehrwertsteuer zahlen?
Ob Sie im VDO Webshop die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Situationen ab. VDO Webshop berechnet die Mehrwertsteuer gemäß den europäischen Vorschriften. Der Ausgangspunkt ist unter anderem der Ort, an den die Waren geliefert werden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die möglichen Situationen und die Mehrwertsteuer, die wir berechnen müssen.
Lieferungen außerhalb der EU
Alle Lieferungen außerhalb der EU sind von der Mehrwertsteuer befreit. Wenn Sie beim Anlegen der Lieferadresse das richtige Bestimmungsland außerhalb der EU auswählen, wird der Mehrwertsteuersatz automatisch auf 0 % gesetzt. Sollte diese automatische Überprüfung nicht erfolgreich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Sie können dies hier tun: https://vdo-webshop.nl/de/kontakt.
Lieferungen außerhalb der Niederlande innerhalb der EU an Kunden mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Sind Sie außerhalb der Niederlande, aber innerhalb der EU ansässig und im Besitz einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Dann müssen wir keine Mehrwertsteuer berechnen. In diesem Fall müssen Sie Ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne Punkte und/oder andere Satzzeichen in das entsprechende Feld bei der Rechnungsadresse und der Lieferadresse (falls diese von der Rechnungsadresse abweicht) eintragen und das richtige Bestimmungsland auswählen.
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird automatisch von unserem System im VIES (https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation). Wenn Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom VIES anerkannt wird, berechnet der VDO Webshop keine Umsatzsteuer.
N.B.: In einigen Fällen (insbesondere bei deutschen MwSt.-Nummern) kann es zu einer falschen Ablehnung kommen, so dass die MwSt. berechnet wird. Wenn die automatische Überprüfung nicht erfolgreich ist, kontaktieren Sie uns bitte über https://vdo-webshop.nl/de/kontakt.
Lieferungen in die Niederlande
Alle Lieferungen in die Niederlande müssen wir mit niederländischer Mehrwertsteuer berechnen..
Lieferungen an Schiffe
Die Lieferung von Waren an Schiffe und Flugzeuge fällt unter den 0 %-Satz, wenn diese Schiffe oder Flugzeuge selbst unter den 0 %-Satz fallen.
Die Lieferungen müssen an den Betreiber des abgehenden Schiffes oder Flugzeugs geliefert werden. Erfolgt die Lieferung nicht direkt an den Betreiber, sondern z. B. an ein Lager, müssen Sie angeben, für welches ausgehende Schiff oder Flugzeug die Waren verwendet werden.
Außerdem müssen Sie die IMO-Nummer des Schiffes auf der Bestellung angeben. Daraus geht hervor, dass das Schiff für die Fahrt auf hoher See verwendet wird. Wenn das Schiff keine IMO-Nummer hat, müssen Sie auf andere Weise nachweisen, dass das Schiff für die Hochseeschifffahrt eingesetzt wird, zum Beispiel durch eine Erklärung.
Diese Erklärung ist formfrei. Im Falle einer Bestellung muss jedes Kalenderjahr eine neue Erklärung abgegeben werden. Auch wenn sich der Bestimmungsort des Schiffes in der Zwischenzeit ändert, muss im Falle einer Bestellung eine neue Erklärung abgegeben werden.
Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass das Schiff:
- zu mindestens 70% auf hoher See fährt
- ausschließlich gewerblich genutzt wird
- wer der Betreiber des Schiffes ist
- um welches Schiff es sich handelt
- ob es sich um ein Schiff mit oder ohne (bekannte) Betriebsgeschichte handelt
- für welches Jahr die Erklärung gilt
- welche Berechnungsmethode der Betreiber anwendet, um zu ermitteln, ob das Schiff zu mindestens 70 % auf hoher See unterwegs ist
Lieferung an Luftfahrzeuge
Die Lieferung von Flugzeugen (einschließlich Hubschraubern) unterliegt dem Steuersatz von 0 %. Voraussetzung ist, dass diese Transportmittel von einer Fluggesellschaft eingesetzt werden, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig ist. Dies muss aus einer schriftlichen Erklärung ersichtlich sein.
Möchten Sie mehr über die Zahlung der Mehrwertsteuer im VDO Webshop erfahren?
Für weitere Informationen zu Fragen der Mehrwertsteuer wenden Sie sich bitte an https://vdo-webshop.nl/de/kontakt.