Müssen Sie im VDO Webshop Mehrwertsteuer zahlen?
Ob Sie in VDO Webshop Mehrwertsteuer zahlen müssen, hängt von einer Reihe von Situationen ab. Die Mehrwertsteuer wird von VDO Webshop gemäß den europäischen Vorschriften berechnet. Ausgangspunkt ist hier unter anderem der Ort, an den die Ware geliefert wird. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die möglichen Situationen und die Mehrwertsteuer, die wir berechnen müssen.
Lieferungen außerhalb der EU
Alle Lieferungen außerhalb der EU sind von der Mehrwertsteuer befreit. Durch die Auswahl des richtigen Bestimmungslandes außerhalb der EU beim Anlegen der Lieferadresse wird der Mehrwertsteuersatz automatisch auf 0% gesetzt. Sollte diese automatische Verifizierung nicht erfolgreich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Das können Sie hier tun: https://vdo-webshop.nl/de/kontakt-kontakt
Lieferungen, außerhalb der Niederlande, innerhalb der EU, an Kunden mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Befinden Sie sich außerhalb der Niederlande, aber innerhalb der EU und haben Sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Dann müssen wir keine Mehrwertsteuer berechnen. Sie müssen dann Ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne Punkte und/oder andere Satzzeichen an der Rechnungs- und Lieferadresse in das entsprechende Feld eingeben und das richtige Bestimmungsland auswählen.
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird automatisch von unserem System unter MIAS (https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation) überprüft. Wenn Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von MIAS genehmigt wurde, wird VDO Webshop keine Mehrwertsteuer berechnet.
Achtung: In einigen Fällen (insbesondere bei deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern) kommt es manchmal zu einer ungerechtfertigten Ablehnung und es wird daher Umsatzsteuer berechnet. Sollte die automatische Verifizierung nicht erfolgreich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Lieferungen innerhalb der EU an Kunden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Möchten Sie Ihre Bestellung in einem Land erhalten, das Teil der Europäischen Union ist? In diesem Fall müssen wir die Mehrwertsteuer des Landes berechnen, in dem die Lieferung erfolgt.
Lieferungen in den Niederlanden
Alle Lieferungen in die Niederlande müssen mit der niederländischen Mehrwertsteuer besteuert werden.
Lieferungen an Schiffe
Die Versorgung von Schiffen und Luftfahrzeugen mit Vorräten fällt unter den Satz von 0 %, wenn diese Schiffe oder Luftfahrzeuge selbst unter den Satz von 0 % fallen.
Die Vorräte müssen an den Betreiber des abgehenden Schiffes oder Flugzeugs geliefert werden. Erfolgt die Lieferung nicht direkt an den Betreiber, sondern z.B. an ein Lager, müssen Sie angeben, für welches ausgehende Schiff oder Flugzeug die Ware verwendet werden soll.
Sie müssen auch die IMO-Nummer des Schiffes auf der Bestellung angeben. Dies deutet darauf hin, dass das Schiff für die Navigation auf hoher See eingesetzt wird. Wenn das Schiff keine IMO-Nummer hat, müssen Sie auf andere Weise nachweisen, dass das Schiff für die Navigation auf hoher See verwendet wird, zum Beispiel mit einer Erklärung.
Diese Erklärung ist formfrei. Im Falle einer Bestellung muss jedes Kalenderjahr eine neue Erklärung abgegeben werden. Auch wenn sich der Bestimmungsort des Schiffes zwischenzeitlich ändert, muss im Falle einer Bestellung eine neue Erklärung ausgestellt werden.
Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass das Schiff
- Mindestens 70% der Reise auf hoher See
- kommerziell genutzt wird
- Wer der Betreiber des Schiffes ist, ist
- Welches Schiff ist beteiligt
- ob es sich um ein Schiff mit oder ohne (bekannte) Betriebsgeschichte handelt
- für welches Jahr die Abrechnung gültig ist
- mit welcher Berechnungsmethode der Betreiber berechnet, ob das Schiff zu mindestens 70 % auf hoher See unterwegs ist
Lieferung an das Flugzeug
Für die Lieferung von Luftfahrzeugen (einschließlich Hubschraubern) gilt der Satz von 0 %. Voraussetzung dafür ist, dass diese Verkehrsmittel von einer Fluggesellschaft genutzt werden, deren Haupttätigkeit der entgeltliche internationale Verkehr ist. Dies muss durch eine schriftliche Erklärung nachgewiesen werden.
Möchten Sie mehr über die Zahlung der Mehrwertsteuer in VDO Webshop erfahren?
Für weitere Informationen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer senden Sie bitte an: info@vdo-webshop.nl